Windhagen-Marathon

Run + Bike

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
„Running for Children“ / Windhagen Marathon

 


Veranstalter:
Veranstalter und Ausrichter des „Running for Children“ / Windhagen Marathon ist der Sportverein Eintracht Windhagen 1921 e.V.


Geltungsbereich:

Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb der Startberechtigung und die Teilnahme am Windhagen Marathon. Durch die Anmeldung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Der Teilnehmer stimmt durch seine Anmeldung den nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Eine Teilnahme an dem Windhagen Marathon ohne Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist nicht möglich.
 

Vertragsschluss:

Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist verbindlich. Nach Prüfung wird die Anmeldung durch Übersendung einer Anmeldebestätigung auf der Grundlage dieser AGB durch den Veranstalter bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande (Vertragsschluss).

 

Mit der Anmeldung durch den Teilnehmer werden diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung zu stornieren, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer:
(1) gegen diese vom Veranstalter aufgestellten Regelungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. falsche Angaben zu persönlichen Daten/Kontaktdaten, Auskünfte über Gesundheitszustand),
(2) einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt,
(3) verdächtig ist, nicht zugelassene Substanzen (Doping) eingenommen zu haben.

Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten/Anmeldungen für Sportveranstaltungen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht.

Haftungsausschluss:
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Windhagen Marathon. Der Teilnehmer startet unter eigener Verantwortung und erklärt, dass er gesund ist, einen ausreichenden Trainingsstand hat und ihm der Gesundheitszustand durch einen Arzt als zur Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet bestätigt wurde.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der teilnehmenden Person.
Die Haftung des Veranstalters für eigene Handlungen, sowie Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, markierten und teilweise gesperrten Straßen, Wegen und Trails statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:
(1) Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die in Deutschland geltenden Straßenverkehrs-regeln halten.
(2) Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungehindertes Durchlaufen oder Walken der Wettbewerbsstrecken! Der Teilnehmer genießt weder innerhalb noch außerhalb des Ortes Windhagen kein Vorrecht im Straßenverkehr und hat die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten (VwV-StVO Nr. II.13 zu § 29 Abs.2). Das bedeutet z.B. auch, dass bei fließendem Straßenverkehr der Teilnehmer zu warten hat (§ 25 StVO).
Weder der Veranstalter, noch die Straßenbaulastträger noch die Erlaubnisbehörde leisten Gewähr dafür, dass die Straße, Wege und Trails samt Zubehör durch die Veranstaltung uneingeschränkt benutzt werden kann. Der Straßenbaulastträger trifft keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (VwV-StVO Nr. II 6 zu & 29.Abs. 2).

   

Doping:

Der Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird. Ist der Teilnehmer verdächtig, verbotene Substanzen eingenommen zu haben, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von dem Windhagen Marathon auszuschließen.

 

Bildrechte:

Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.

 

Durch die Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass die anlässlich der Veranstaltung ggf. von ihm erstellten Foto- und Videoaufnahmen von Veranstalter sowie allen Partnern und Sponsoren veröffentlicht und verwendet werden können.
Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Videos jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an orga@windhagen-marathon.de unter Angabe des Stichwortes „Windhagen Marathon“ und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z.B. weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war).
Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Absatz 1 a) und b) DSGVO.

 

Datenschutz:

Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages /die Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen sowie die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (veröffentlicht werden folgende Daten, die der Teilnehmer bei der Anmeldung angibt: Name, Vorname, Altersklasse, Disziplin und gegebenenfalls Verein sowie in den Ergebnislisten Zeit und Platzierung).

 

Die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters finden Sie hier.
Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe von Teilnehmerdaten findet in keinem Fall statt.
Weitere Hinweise:
Der Veranstalter behält sich Änderungen z.B. auf Grund behördlicher Auflagen vor. Die Veranstaltung findet auch bei schlechtem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter / Blitz Eis / Eisglätte oder sonstige unvorhersehbaren Gründen höherer Gewalt die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder abzusagen.

  

Zusatz für Radausfahrt:

Die Veranstaltung ist eine Benefiz-Radausfahrt und kein Radrennen mit Wettkampfcharakter. Veranstalter ist auch hier der SV Eintracht Windhagen e.V.

 

Teilnehmen kann jede Person, die am Veranstaltungstag das 10. Lebensjahr vollendet hat und der nach eigener Einschätzung den Belastungen einer solchen Ausfahrt gesundheitlich gewachsen ist. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person zwingend erforderlich. Die Teilnahmebedingungen müssen unwiderruflich im Anmeldeportal bestätigt werden.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Sollten durch die Teilnahme der teilnehmenden Person Schäden oder Verletzungen entstehen oder durch die teilnehmende Person Schäden oder Verletzungen Dritter verursacht werden, so können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter erhoben werden. Diese Regelung ist durch jede Teilnehmerin bzw. von jedem Teilnehmer zu akzeptieren. Diese Bestätigung gilt als Akzeptanz des Haftungsausschlusses.
Alle Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Die mitgeführten Fahrräder unterliegen den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), s.o. Den Anweisungen der Streckenposten und dem Organisationspersonals ist Folge zu leisten.
Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht, es wird helle und auffällige Kleidung empfohlen.
Am Start- und Zielort am Windhagener Forum und während der Fahrt sind die Anordnungen der Ordnungskräfte zu befolgen. Bei Abbruch der Radausfahrt ist eine Rückkehr zum Standort durch den Teilnehmer selbst zu organisieren. In jedem Fall ist die Organisationsleitung über den Abbruch unmittelbar zu informieren.

  

Zusatz für Genusswanderung:

Teilnehmen kann jede Person, die nach eigener Einschätzung den Belastungen einer solchen Wanderung gesundheitlich gewachsen ist.

 

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen. Stichtag ist der Veranstaltungstag.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt nur an Erwachsene (18 Jahre +).
Die Teilnahmebedingungen müssen unwiderruflich im Anmeldeportal bestätigt werden.

Schlussbestimmung:
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Der Veranstalter
Sportverein Eintracht Windhagen 1921 e.V.